Rechtsprechung
   BPatG, 16.05.2007 - 32 W (pat) 86/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,29265
BPatG, 16.05.2007 - 32 W (pat) 86/05 (https://dejure.org/2007,29265)
BPatG, Entscheidung vom 16.05.2007 - 32 W (pat) 86/05 (https://dejure.org/2007,29265)
BPatG, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 32 W (pat) 86/05 (https://dejure.org/2007,29265)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,29265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 16.05.2007 - 32 W (pat) 86/05
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Rdn. 27 ff. - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 16.05.2007 - 32 W (pat) 86/05
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Rdn. 27 ff. - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 16.05.2007 - 32 W (pat) 86/05
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Güter auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, ist insoweit - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den geringere Anforderungen gelten - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 16.05.2007 - 32 W (pat) 86/05
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 16.05.2007 - 32 W (pat) 86/05
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Rdn. 27 ff. - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 16.05.2007 - 32 W (pat) 86/05
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Güter auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, ist insoweit - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den geringere Anforderungen gelten - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 16.05.2007 - 32 W (pat) 86/05
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Güter auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, ist insoweit - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den geringere Anforderungen gelten - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 16.05.2007 - 32 W (pat) 86/05
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 16.05.2007 - 32 W (pat) 86/05
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Güter auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, ist insoweit - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den geringere Anforderungen gelten - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou).
  • BPatG, 09.09.2014 - 27 W (pat) 525/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Therapie.TV" - zum Wesen der Dienstleistung

    Die Dienstleistung "Telekommunikation" ist nicht als rein technische Dienstleistung zu verstehen, die alle Formen der Nachrichtenübertragung umfasst und deren Wesen nicht durch die Art und den Inhalt der übertragenen Nachrichten bestimmt wird (anders: BPatG 32 W (pat) 86/05 - Traumpartner TV; 27 W (pat) 59/09 - Lingua TV).

    Für die einschlägigen Waren und Dienstleistungen hat das Bundespatentgericht auch ähnlichen Zeichen die Eintragung verwehrt (29 W (pat) 27/05 - TV-Wartezimmer; 30 W (pat) 69/02 - Single TV; 32 W (pat) 86/05 - Traumpartner TV; 32 W (pat) 278/02 - Talent TV), allerdings teilweise nicht hinsichtlich der Dienstleistungen Telekommunikation.

    Insoweit weicht der Senat von der Rechtsprechung ab, die Dienstleistung "Telekommunikation" sei als rein technische Dienstleistung zu verstehen, die alle Formen der Nachrichtenübertragung mit Anlagen der Informationstechnik umfasse und deren Wesen nicht durch die Art und den Inhalt der übertragenen Nachrichten bestimmt werde (BPatG 32 W (pat) 86/05 - Traumpartner TV; 27 W (pat) 59/09 - Lingua TV).

  • BPatG, 29.09.2010 - 26 W (pat) 112/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "easy.TV (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Dementsprechend hat das Bundespatentgericht für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen auch ähnlichen Zeichen die Eintragung verwehrt (PAVIS PROMA 29 W (pat) 27/05 - TV-Wartezimmer; 29 W (pat) 162/98 - POWER-RADIO-TV; 30 W (pat) 69/02 - Single TV; 32 W (pat) 86/05 - Traumpartner TV; 32 W (pat) 278/02 - Talent TV, 29 W (pat) 233/04 - Dating TV; 27 W (pat) 49/09 - Fernsehen 1. Klasse).
  • BPatG, 29.09.2010 - 26 W (pat) 114/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "easy.TV So muss Fernsehen sein. (Wort-Bild-Marke)" -

    Dementsprechend hat das Bundespatentgericht für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen auch ähnlichen Zeichen die Eintragung verwehrt (BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 27/05 - TV-Wartezimmer; 29 W (pat) 162/98 - POWER-RADIO-TV; 30 W (pat) 69/02 - Single TV; 32 W (pat) 86/05 - Traumpartner TV; 32 W (pat) 278/02 - Talent TV, 29 W (pat) 233/04 - Dating TV; 27 W (pat) 49/09 - Fernsehen 1. Klasse).
  • BPatG, 05.03.2008 - 29 W (pat) 223/04
    Für die einschlägigen Waren und Dienstleistungen wurde durch das Bundespatentgericht auch ähnlichen Zeichen die Eintragung verwehrt (29 W (pat) 27/05 - TV-Wartezimmer; 29 W (pat) 162/98 - POWER-RADIO-TV; 30 W (pat) 69/02 - Single TV; 32 W (pat) 86/05 - Traumpartner TV; 32 W (pat) 278/02- Talent TV).
  • BPatG, 31.07.2013 - 26 W (pat) 503/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "HairTV" - keine Unterscheidungskraft

    Der Anmelderin ist außerdem entgegenzuhalten, dass es neben einer Anzahl von Voreintragungen möglicherweise vergleichbarer Marken, deren Rechtmäßigkeit nicht Gegenstand des vorliegenden Anmeldeverfahrens sein kann, bereits eine erhebliche Zahl von Entscheidungen der Senate des Bundespatentgerichts gibt, mit denen aus dem Bestandteil "TV" und einer vorangestellten Themenangabe gebildete Marken für gleiche bzw. ähnliche Dienstleistungen wie vorliegend beansprucht wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen worden sind (BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 069/02, Beschluss vom 16.07.2003 - SINGLE TV; 32 W (pat) 279/02, Beschluss vom 28.07.2004 - GAME TV; 32 W (pat) 086/05, Beschluss vom 16.05.2007 - Traumpartner TV; 29 W (pat) 223/04, Beschluss vom 05.03.2008 - Dating-TV; 27 W (pat) 059/09 , Beschluss vom 27.07.2009 - Lingua TV; ebenso HABM, R0491/08-2, Entscheidung vom 30.06.2008 - WEDDING TV).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht